Die zweite Regionalplan-Änderung, die den Kreis Kleve betrifft, stellt einen wichtigen Beitrag zur flächensparenden und bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung dar. Zu diesem Schluss kommt die CDU-Regionalratsfraktion, nach dem der Planungsausschuss grünes Licht für das Projekt gegeben hat. In Geldern, Kevelaer, Uedem und Wachtendonk werden neue Industrie- und Gewerbeflächen dargestellt, in Straelen dagegen weicht eine ursprünglich vorgesehene Wirtschaftszone einem Freiraum- und Agrarbereich. „Dadurch werden grundsätzliche, positive Auswirkungen auf die Umwelt ermöglicht“, so Fraktionschef Hans Hugo Papen aus Rheurdt.
„Der Klimawandel und seine Folgen sind ein Thema, mit dem wir uns intensiv auseinandersetzen. Die Regionalplanung kann hier aufgrund ihrer Aufgabe, das Land in Siedlungsraum und Freiraum einzuteilen, einen grundlegenden Beitrag leisten“, ergänzt Dirk Brügge, der Geschäftsführer der Regionalrats-CDU. So würden bewusst sensible Räume wie Frischluftschneisen oder Überschwemmungsgebiete als Freiraum gesichert beziehungsweise, wenn möglich, zurück in Freiraum überführt.
Hannes Selders aus Kevelaer, sachkundiger Bürger der Union im Regionalrat, hob nach dem Beschluss im Planungsausschuss die Bedeutung des sogenannten Virtuellen Gewerbeflächenpools im Kreis Kleve hervor. „Dabei handelt es sich um ein Modellprojekt zur Stärkung einer nachfrageorientierten statt angebotsorientierten Planung von Bauflächen, das wir 2011 auf den Weg gebracht haben und das sich sehr bewährt hat“, betont der Politiker, der von „interkommunaler Zusammenarbeit par excellence“ spricht.
Zu Beginn des Klever Modellprojekts wurden 190 Hektar Bauflächen im Regionalplan und in den Flächennutzungsplänen aufgehoben und als Freiraum dargestellt. Diese Zahl bildete die Startgröße für den Pool und wird in einem Flächenkonto erfasst, das den Städten und Gemeinden für eine bedarfsgerechte Entwicklung zur Verfügung steht. „Bei der Planung von Bauland für Gewerbe werden diese Flächen aus dem virtuellen Konto abgebucht. Außerdem können Grundstücke wieder eingebucht werden, wenn zum Beispiel nicht umsetzbare Areale aufgehoben und erneut als Freiraum dargestellt werden“, heißt es. Es ist eine zentrale Voraussetzung des Gewerbeflächenpools, dass die geplanten Bauflächen an den bestehenden Siedlungsraum angrenzen. Die Planung von Gewerbeland steht unter anderem unter der Voraussetzung, dass eine konkrete Anfrage eines Betriebs zur Erweiterung oder Ansiedlung vorliegt.
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