Windkraft-Zonen: Regionalrats-CDU sieht sich bestätigt durch Bundesamt für Naturschutz

Erstellt: Samstag, 23. Februar 2019 12:08

In ihrer Zurückhaltung bei der Ausweisung neuer Vorranggebiete für Windkraftanlagen sieht sich die CDU-Fraktion im Regionalrat Düsseldorf bestätigt. Hintergrund ist eine Untersuchung des Bundesamts für Naturschutz (BfN). „Die Fachleute haben eindeutig unsere Position bekräftigt, dass die künftige Planung von Windparks stärker die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und das Landschaftserleben berücksichtigen muss“, so Fraktionschef Hans Hugo Papen. „Es müssen naturnah wirkende Landschaften ohne technische Überprägung erhalten bleiben“, hatte das BfN befunden. Nur so könne man auf die notwendige Akzeptanz der Menschen für den Öko-Strom hoffen. Dass die „Verspargelung“ der Landschaft in vielen Kommunen unmittelbare Folge der rot-grünen Windrad-Euphorie gewesen sei, habe die Regionalrats-CDU schon frühzeitig kritisiert, erinnert Papen.


Die Autoren des BfN-Reports, in dem 40 Projekte ausgewertet wurden, kritisieren die Gefahren für den Artenschutz durch Windräder und den Flächenfraß für den Bau der Anlagen sowie deren Leitungen und Zufahrtswege. Dabei kommen die Experten zu einer Reihe handfester Empfehlungen: Wenn die Erneuerbaren schon installiert werden müssten, um die Ziele der Energiewende zu erreichen, dann sei der Ausbau „bewusst so zu steuern, dass er im Einklang mit Natur und Landschaft verwirklicht wird“.


„Diese Empfehlungen können wir vorbehaltlos unterstützen“, so Dirk Brügge, der Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Regionalrat. Die Konkurrenzsituation zwischen den Vorranggebieten für die Windkraft auf der einen sowie Naturschutz, Wohnbebauung und der Gestaltung der Landschaft auf der anderen Seite müsse noch einmal grundsätzlich beleuchtet werden. Manfred Läckes und Michael Müller, die stellvertretenden Vorsitzenden der Regionalrats-CDU, kritisieren unter anderem die bisher nicht hinreichende Berücksichtigung der Windrad-Immissionen im Hinblick auf die Wohngebiete und auch Gewerbe- und Industrie-Flächen, deren begrenzte Lärmkontingente von den Anlagen der mit staatlichen Subventionen geförderten Windkraft-Industrie belastet werden.

Im Mittelpunkt stehe darüber hinaus die Frage, wie sehr Schall und Vibrationen der mittlerweile bereits über 200 Meter hohen Windräder die Gesundheit der Menschen im Umfeld gefährdeten. „All diese Aspekte gilt es konsequent zu untersuchen, ehe wir uns daran machen, unsere Landschaft weiter mit Windrädern zupflastern“, heißt es in der Union. Sie macht auch deutlich, dass nach der Änderung des Landesentwicklungsplans genau zu prüfen sei, ob die Windvorrang-Flächen im Regionalplan enthalten bleiben oder die Verantwortung an die Kommunen zurückgegeben werde. „Die Städte und Gemeinden wissen vor Ort am besten, welche Flächen sich für Windkraft eignen und welche nicht. Nur im Konsens vor Ort kann die Energiewende gelingen“, so Manfred Läckes.