Sobald die Firma Amprion die von der Bundesnetzagentur geforderten Unterlagen zu ihrem geplanten Konverter vorgelegt hat, soll die Bezirksregierung diese bewerten und dem Regionalrat einen Vorschlag unterbreiten, wie es weitergehen kann mit der für den Kiesabbau vorgesehen Dreiecksfläche in Kaarst als möglichem Standort. Das geht aus einem Antrag hervor, den CDU, FDP und Freie Wähler erfolgreich im Regionalrat Düsseldorf gestellt haben.

„Wir sind uns der Verantwortung für das Gelingen der Energiewende auf der einen und dem Schutz von Mensch und Natur vor einer ungesteuerten Auskiesung auf der anderen Seite sehr bewusst“, so CDU-Fraktionschef Hans Hugo Papen. Bei der Standortentscheidung für den Konverter gehe es um möglicherweise längere Anbindungen zu dem Strom-Umwandler – und damit um zusätzliche Hochspannungsleitungen – und um den künftigen Kiesabbau am ganzen Niederrhein.

Thomas Welter, Regionalratsmitglied der Union, ist außerdem die rechtliche Sicherheit der Standortentscheidung wichtig: „Jede Entscheidung des Regionalrats sollte von dem Willen getragen sein, eine Entscheidung herbeizuführen, die einer voraussichtlichen gerichtlichen Überprüfung stand hält. Eine Rechtsunsicherheit mit Ansage zu schaffen, darf nicht unser Weg sein und nutzt am Ende des Tages niemandem.“

Auf Betreiben von CDU und FDP/FW fordert der Regionalrat die Bundesnetzagentur auf, ihre juristischen Möglichkeiten bei der Standortfindung für den Konverter zu nutzen und damit ihrer vom Gesetzgeber aufgetragenen Verantwortung nachzukommen. An die Firma Amprion appellieren die Politiker, die von der Bundesnetzagentur geforderten Unterlagen zeitgleich auch Regionalrat und Bezirksregierung zu überlassen, damit es zu einem verantwortungsvollen Entscheidungsprozess kommen kann. Außerdem soll das Unternehmen den betroffenen Städten die offenen gebliebenen Fragen beantworten und mit diesen eine Verständigung herbeiführen.

Zunächst hatte Amprion 2012 die Errichtung des Konverters unmittelbar am Umspannwerk Osterath im Stadtgebiet von Meerbusch mit einer Entfernung von 200 Metern zur geschlossenen Wohnbebauung geplant und ausgeführt, dass das Projekt zum Gelingen der Energiewende spätestens 2017 in Betrieb gehen müsse. Inzwischen ist auch ein neuer, gemischter Standortbereich mit einer Entfernung von mindestens 880 Metern zum Wohngebiet im Gespräch. „Dies stellt gegenüber der ursprünglichen Planung einen deutlichen Erfolg aller, insbesondere der Bürgerinitiativen, dar“, betonen Manfred Läckes und Michael Müller, die stellvertretenden Vorsitzenden der Regionalrats-CDU.

Der Regionalrat stehe jedoch auch in der Verantwortung, die Menschen in Meerbusch, Kaarst und Dormagen sowie in den Kreisen Viersen und Kleve vor einer ungesteuerten Auskiesung zu schützen. Die Bezirksregierung hatte mehrfach deutlich gemacht, dass eine bloße Herausnahme der Kaarster Dreiecksfläche aus dem sogenannten Kieskonzept zwei Gefahren birgt: zum einen geht es um das rechtliche Risiko, dass die allseits gewünschte Konzentrationswirkung des Kieskonzepts gefährdet wird, zum anderen um die Gefahr, dass durch eine rechtswidrige Herausnahme auch die Standortentscheidung für den Konverter im Rahmen der Bundesfachplanung und der darauf aufbauenden Planfeststellung rechtswidrig wird und damit ein Teil der Energiewende gefährdet ist.

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