Der Regionalrat Düsseldorf hat grünes Licht für die Kunst- und Kulturförderung 2017 gegeben. „Trotz ihrer oft prekären Haushaltslage leisten Kommunen und freie Träger immer noch Beachtliches für das kulturelle Leben unserer Region. Das wollen wir, soweit dies in unserer Macht steht, unterstützen“, so CDU-Fraktionschef Hans Hugo Papen. Die Union möchte möglichst vielen Menschen den Zugang zu den kulturellen Angeboten am Niederrhein, an der Rheinschiene und im Bergischen Land eröffnen und stimmte deshalb den Zuschüssen für herausragende Projekte im nächsten Jahr zu. Die Palette der zu fördernden Vorhaben ist bunt und reicht vom Jubiläum „25 Jahre Kulturraum Niederrhein“ in Kempen über den internationalen Klever Pianisten-Wettbewerb und die Opern-Talentschmiede der Theater Krefeld-Mönchengladbach gGmbH bis zum „Neusser Festival“ des Zentrums „Sprachen und Wissen integrativ und freundlich fördern“.

„Die Liste der zur Förderung empfohlenen Veranstaltungen zeigt die ganze Bandbreite unseres kulturellen Lebens. Wir können froh und dankbar sein, dass es eine solche Vielfalt gibt“, ist Dirk Brügge, der Geschäftsführer der Regionalrats-CDU, überzeugt. Eine breit gefächerte und etablierte Kulturlandschaft verstärke schließlich die Identifikation mit der Heimat und sei ein wichtiger Standortfaktor. „Im Jahr 2016 konnten alle Förderentscheidungen entsprechend unserer Empfehlungen getroffen und alle beantragten Zuschüsse gewährt werden“, berichten Manfred Läckes und Michael Müller, die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden. Die Kulturszene habe sich die weitere Unterstützung der öffentlichen Hand redlich verdient, so die Christdemokraten.

Aufgrund der Ankündigung der Landesregierung, die Mittel für die Kulturförderung nicht kürzen zu wollen, hatten sich die zuständigen Gremien in den einzelnen Kulturregionen an den Vorjahresansätzen von jeweils 300 000 bis 350 000 Euro orientiert. Im Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf sind der Niederrhein, das Bergische Land, die Rheinschiene und das Ruhrgebiet historisch gewachsene Landschaften. Die Kulturregionen sind jedoch nicht strikt voneinander abgegrenzt. Projektbezogen können sich für die Träger durchaus unterschiedliche regionale Zugehörigkeiten ergeben. Während für die grenzübergreifenden Regionen Bergisches Land und Rheinschiene die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf entsprechend der üblichen Zuständigkeitsregelung nach Sitz beziehungsweise Wohnort des Antragstellers die Zuständigkeit gemeinsam wahrnehmen, ist für die Kulturregion Ruhrgebiet regelabweichend die alleinige Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg festgesetzt worden.

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