Der neue Entwurf für das geplante Landesnaturschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen höhlt die kommunale Planungshoheit aus, bindet zu viel Personal und behindert den Landschaftsschutz eher als dass er ihn fördert. Diese deutlichen Worte stehen in einer von CDU, FDP und Freien Wählern verfassten Resolution, die der Regionalrat Düsseldorf unter dem Vorsitz von Hans-Jürgen Petrauschke verabschiedet hat.

Die Politiker lassen kein gutes Haar an dem Vorschlag aus dem Haus von Umweltminister Remmel von den Grünen. „Das grundsätzlich positive Ziel des Gesetzentwurfs, den Naturschutz zu stärken, wird durch zahlreiche bürokratische Hürden und Zuständigkeitsveränderungen gefährdet, die zu einem erheblichen Mehraufwand bei den Unteren Landschafsbehörden führen, die Kompetenzen der lokalen politischen Gremien einschränken, Genehmigungsverfahren verzögern und darüber hinaus Mehrkosten verursachen werden“, so CDU-Fraktionschef Hans Hugo Papen.

   Bereits die ersten Arbeitsentwürfe zum Landesnaturschutzgesetz sahen sich massiven Protesten von Seiten der kommunalen Spitzenverbände, der Wirtschaft, der Landwirtschaft und der Grundbesitzerverbände gegenüber. „Der jüngst vorgelegte Arbeitsentwurf trägt diesen Protesten zwar in Teilen Rechnung, er beinhaltet jedoch nach wie vor zahlreiche Verschlechterungen gegenüber dem geltenden Landschaftsgesetz, die nicht akzeptabel sind“, betont Dirk Brügge, der Geschäftsführer der Christdemokraten im Regionalrat. Neue Regelungen und Verbote sowie das erstmals vorgesehene Vorkaufsrecht zugunsten von Naturschutzstiftungen für hochwertige Landwirtschaftsflächen führten zu einer gravierenden Verknappung von Ackerböden und schränkten die Landwirtschaft massiv ein, finden auch die stellvertretenden CDU-Vorsitzenden Manfred Läckes und Michael Müller.

   Darüber hinaus sollen die Mitwirkungsrechte der Naturschutzvereine erheblich erweitert werden. „Hierdurch wird nicht nur die Handlungsfähigkeit der Unteren Landschaftsbehörden erheblich eingeschränkt, es ist auch davon auszugehen, dass die neue Beteiligung die Bearbeitungszeiten deutlich verlängern wird und die Bürger auf ihre Entscheidungen unangemessen lange warten müssen, weil die Verbände kaum in der Lage sein werden, die Vielzahl der Fälle, die die Untere Landschaftsbehörde jährlich zu bescheiden hat, in angemessener Frist zu bearbeiten. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass sich durch den größeren Verwaltungsaufwand die Gebühren erhöhen werden“, heißt es in der Resolution.

   Außerdem soll das Widerspruchsrecht der künftig „Naturschutzbeiräte“ genannten Beiräte bei den Unteren Landschaftsbehörden erheblich ausgeweitet werden. Ihr Widerspruch soll bei einem ablehnenden Beschluss der zuständigen Fachausschüsse nur noch durch die Bezirksregierung und nicht mehr durch den Kreistag beziehungsweise Stadtrat überwunden werden. „Der ausschließlich durch Naturschutzvereinigungen und Verbände besetzte Beirat erhält damit eine höhere Kompetenz als die aus allgemeinen und freien Wahlen hervorgegangenen Vertretungen, in denen sich der politische Wille der Bevölkerung manifestiert“, kritisieren die Regionalpolitiker der CDU. Mit den Stimmen der Union, der FDP, der Freien Wähler und der SPD appellierte der Regionalrat an die Landesregierung, „die Position der demokratisch legitimierten Gremien durch die beabsichtigten Regelungen nicht zu schwächen“. Die Akzeptanz des Naturschutzes solle auch in Zukunft durch das Land „gefördert und nicht erschwert werden“.

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