Die erneuerbaren Energien werden die Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Wirtschaftsstandorts sichern und einen wichtigen Beitrag zu einem sinkenden Preisniveau, zur Versorgungssicherheit sowie zum Klimaschutz leisten. Diese Auffassung vertritt die CDU-Fraktion im Regionalrat Düsseldorf nach dem grünen Licht für die 18. Änderung des Regionalplans, die den Weg frei macht für neue Windräder. Zuvor hatte der Landesentwicklungsplan der Planungsregion Düsseldorf vorgegeben, dass mindestens 4151 Hektar als Vorranggebiete für die Windenergie-Nutzung bereitgestellt werden müssen. Mit der Regionalplan-Änderung soll dieser Wert erreicht werden.
„Alles, was uns an bezahlbarem Strom fehlt, verlieren wir an Arbeitsplätzen weit über die Energiewirtschaft hinaus. Und deshalb setzen wir auch auf die Windkraft“, so CDU-Fraktionschef Hans Hugo Papen, der „eine abnehmende Aversion gegen Windräder bei den örtlichen Politikern“ festgestellt hat. „Es geht uns darum, den Bau von Windrädern dorthin zu lenken, wo sie Sinn ergeben. Nun gilt es, die noch kritische Bürgerschaft an einigen Standorten ausführlich über die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit zu informieren und sie mit guten Argumenten zu überzeugen. Nur durch die Akzeptanz in der Bevölkerung vermeiden wir zeitraubende Klageverfahren. Akzeptanz bringt also Geschwindigkeit, und die ist dringend nötig“, so Dirk Brügge, der Geschäftsführer der Regionalrats-CDU. Ein ungesteuerter Zuwachs werde ausgeschlossen durch die Berücksichtigung der Besiedelungsdichte und die räumlich gerechte Verteilung der Anlagen.
Ein besonderes Augenmerk bei der 18. Änderung des Regionalplans richtet CDU-Fraktionsvize Manfred Läckes auf den dazu angefertigten Umweltbericht. Sein Eindruck: „Im Zuge des Planungsprozesses sind auch umweltbezogene Kriterien herangezogen worden, um möglichst konfliktarme Bereiche für die Festlegung der Windenergiebereiche zu identifizieren und nachteilige Umweltauswirkungen möglichst zu vermeiden.“
Fazit der Unionsfraktion: „Ob Wohnen oder Erholung, Naturschutz oder Überschwemmungsgebiet, Landschaftsbild oder Bodendenkmal – in der Zusammenschau fällt auf, dass kein Schutzgutkriterium, das zur detaillierten Prüfung herangezogen worden ist, überproportional häufig durch die Windenergiebereiche betroffen ist.“ Selbst die vergleichsweise hohe Betroffenheit des Schutzgutkriteriums „Wohnen“ betrifft nur sieben Plangebiete. In der Regel befinden sich aber im Umfeld bereits Windräder. Zudem ist meist nie das gesamte Plangebiet durch den Windenergiebereich betroffen, sondern nur Teile davon sind es, so dass sich die anzahlmäßige Betroffenheit des Kriteriums relativiert.
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