Der Regionalrat Düsseldorf hat den Weg frei gemacht für den maßvollen Ausbau sogenannter Freiflächen-Solarenergieanlagen. „Dabei soll gewährleistet werden, dass dies möglichst an konfliktarmen und raumverträglichen Standorten erfolgt", so CDU-Fraktionschef Hans Hugo Papen. Seine Partei hat erfolgreich darauf gedrungen, dass bei der Energieerzeugung auf den Feldern Rücksicht genommen wird auf die landwirtschaftliche Nahrungs- und Futtermittelproduktion, die Belange des Arten- und Naturschutzes, den Raumbedarf für langfristige Siedlungsentwicklungen sowie den erforderlichen Ausbau der Energienetze.
„Im Hinblick auf die Dringlichkeit beim Ausbau erneuerbarer Energien zur Verringerung der Abhängigkeiten von fossilen Energien sowie als Voraussetzung für Energiewende und Klimaschutz ist der Ausbau der Freiflächen-Solarenergieanlagen sinnvoll. Es müssen ihm aber Grenzen gesetzt werden“, sagt Dirk Brügge, der Geschäftsführer der Regionalrats-CDU. So sollen bandartige Strukturen und damit einhergehende Barrierewirkungen verhindert werden. Zwischen den einzelnen Anlagen sollen alle 500 Meter freie Korridore von 50 Metern Breite geplant werden, und in den Bauleitplänen sind Darstellungen oder Festsetzungen zur Eingrünung vorgesehen. Im Siedlungsraum sollen zudem Flächen für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen lediglich untergeordnet zu anderen Nutzungen ermöglicht werden.
„Es ist vom Einzelfall abhängig, wann ein entsprechendes Vorhaben raumbedeutsam ist. Neben der Größe und der Art des Vorhabens sind beispielsweise Aspekte der Sichtbarkeit relevant“, erklärt CDU-Fraktionsvize Manfred Läckes. Zur Identifizierung von konfliktarmen und raumverträglichen Standorten empfehle es sich, dass die Kommunen eine Solarenergie-Potenzialstudie oder ein Solarenergie-Konzept erstellten. Dabei verweisen die Christdemokraten im Regionalrat auf die Tatsache, dass auf dem Freiraum in der dichtbesiedelten Planungsregion Düsseldorf ohnehin ein hoher Nutzungsdruck durch Landwirtschaft, Naturschutz, Freizeit, Erholung und Siedlungsentwicklung lastet.
„Bei der Planung von Standorten von Freiflächen-Solarenergieanlagen soll daher auch geprüft werden, ob vorrangig Dächer und versiegelte Flächen wie Parkplätze sowie geeignete Brachflächen, Randbereiche von Infrastrukturen, Aufschüttungen, Ablagerungen oder Verfüllungen genutzt werden können“, heißt es. Bei der Bewertung, ob eine Brachfläche geeignet ist, sollen das Potenzial des Areals als Gewerbe-, Industrie- und/oder Verkehrsfläche genauso berücksichtigt werden wie die Belange der Landwirtschaft und die Bodengüte. Auch der Arten- und Naturschutz soll beachtet werden, zum Beispiel indem besonders Standorte mit einer geringen Bedeutung für die Biodiversität in den Blick genommen werden.
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