„Leitentscheidung 2023“: Regionalpolitiker mahnen zukunftsfesten Strukturwandel an

Erstellt: Mittwoch, 28. Juni 2023 13:20

Die Regionalpolitik will ein wichtiges Wort mitreden, wenn es um die Gestaltung der Zukunft im Rheinischen Revier geht. Das geht aus einer Dringlichkeitsentscheidung hervor, die der Regionalrat Düsseldorf auf Antrag von CDU, SPD, FDP und Freien Wählern gefasst hat. Im Mittelpunkt steht der Entwurf für die „Leitentscheidung 2023“. Sie ist die zentrale politische Rahmensetzung des Landes zur Beendigung der Braunkohle-Gewinnung in NRW und den Übergang in die „Nach-der-Kohle“-Ära.

   Der Regionalrat fordert das Wirtschaftsministerium auf, dass dem Braunkohlenausschuss, den Regionalräten Düsseldorf und Köln sowie den betroffenen Kreisen, Städten und Gemeinden der vollständige Entwurf der „Leitentscheidung 2023“ und nicht nur der Arbeitsentwurf der Entscheidungssätze vorgelegt wird. „Die Zeit nach der Braunkohle kann im Rheinischen Revier nur mit der Region gestaltet werden“, erläutert Hans Hugo Papen, der Vorsitzende der CDU-Fraktion. „Und nur bei Vorlage des vollständigen Entwurfs kann von einer wirklichen Beteiligung der Region gesprochen werden“, sagt Manfred Läckes, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion und Vorsitzender des Planungsausschusses.

   Der Regionalrat weist daraufhin, dass das Rheinische Revier als Standort der energieintensiven Industrie (Lebensmittel, Chemie, Aluminium, Papier etc.) ein bundesweit bedeutsamer Raum für Wertschöpfung und Beschäftigung ist. „Der Arbeitsentwurf greift hier viel zu kurz. Er enthält keine Aussagen zum Erhalt und zur Transformation der energieintensiven Industrie, deren Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie deren Wertschöpfungen und Wertschöpfungsketten“, so Dirk Brügge, Fraktionsgeschäftsführer der CDU. „Das ist aber der entscheidende Punkt für einen gelingenden Strukturwandel“, ergänzt Thomas Welter, Jüchener Regionalratsmitglied. In der „Leitentscheidung 2023“ solle deshalb berücksichtigt werden, dass zur Vermeidung von Strukturbrüchen eine ausreichende Flächenverfügbarkeit gerade auch bereits während des Rückbaus der Kraftwerke einschließlich der kommunalen Steuerungsmöglichkeit sicherzustellen ist.

   „Die Arbeitsentwürfe zu den Entscheidungssätzen enthalten neben Themen, die Gegenstand der Braunkohlen-Planung sind, auch Zielaussagen zur künftigen Nutzung der Tagebau-Folgelandschaften. Dies ist jedoch originäre Aufgabe der regionalen beziehungsweise kommunalen Planungsträger“, kritisiert Fraktionschef Papen. Die Leitentscheidung solle sich daher auf die Braunkohlen-Planung beschränken. Der Regionalrat Düsseldorf vertritt die Auffassung, dass in der „Leitentscheidung 2023“ klargestellt werden soll, dass die Regionalräte Düsseldorf und Köln bereits jetzt die Bergbau-Folgelandschaften in ihre Arbeit verbindlich einbeziehen können und sollen. Nicht mehr benötigte Gebiete sollten unverzüglich aus dem Bergrecht entlassen werden. „Abgesehen von der Rekultivierung ist die künftige Gestaltung des Raumes nicht Aufgabe der Braunkohlen-Planung. Mit der Entlassung einer Fläche aus der Bergaufsicht lebt die herkömmliche planerische Zuständigkeit wieder auf – also die Regionalplanung durch den jeweiligen Regionalrat und die jeweilige Stadt oder Gemeinde“, so CDU-Fraktionsgeschäftsführer Brügge.

   In dem Beschluss des Regionalrats geht es auch um konkrete Vorhaben. So soll etwa in der Leitentscheidung klargestellt werden, dass das Konzept „Innovationspark Erneuerbare Energien Jüchen“ wichtige Grundlage der Zukunftspläne ist, die Windkraft insgesamt aber die Potenziale für Siedlungsentwicklung, Erholung, Landschaftsbild und Naturschutz nicht wesentlich beeinträchtigen darf.

   „Eine Änderung der Grundannahmen der Planung muss auch die sichere Rekultivierung und Wiedernutzbarmachung bei einem Abschlussdatum um 2030 gewährleisten. Das gilt besonders für das östliche Restloch im Bereich der Stadt Jüchen, für das bisher eine vollständige Verfüllung mit anschließender vollständiger Rekultivierung vorgesehen ist“, heißt es in der Stellungnahme. Die Flächenbilanz der Rekultivierung dürfe nicht zu Lasten der Landwirtschaft gehen. Der Regionalrat lehnt die Idee einer geringeren Verfüllung des Restlochs Ost zwecks Herstellung einer großflächigen Sukzessionslandschaft oder ähnliches „strikt“ ab. „Das ist gegen den Willen der dort lebenden Menschen“, so Thomas Welter. Stattdessen regt der Regionalrat an, ein „Freiraumkonzept Strukturwandel“ unter Einbeziehung der Vollrather Höhe ab Allrath, des Revisionsparkplatzes am Welchenberg sowie der „Sonderfläche für Strukturwandel“ mit den Band- und Betriebsanlagen bis zum Bandsammelpunkt als östlicher Punkt des künftigen Restsees Garzweiler zu entwickeln und dabei das Freiraumkonzept des Rhein-Kreises Neuss einzubeziehen.