Die öffentliche Hand muss dafür sorgen, dass die Städte und Gemeinden als Wirtschafts- und Wohnstandorte nachhaltig gestärkt und Missstände und Entwicklungsdefizite dauerhaft behoben werden. Mit dieser Devise ist die CDU im Regionalrat Düsseldorf in die Diskussion über das Städtebauförderprogramm 2023 gestartet. „Städtebau ist eine Daueraufgabe, der sich die Politik mit Augenmaß und Vision gleichermaßen stellen muss“, so Fraktionschef Hans Hugo Papen. Die kommunale Infrastruktur müsse mit der Zeit gehen, denn Problem-Immobilien und Brachflächen verdeutlichten vielerorts den akuten Handlungsbedarf.

   Der dem Regionalrat zur Zustimmung vorgelegte Programmvorschlag für den Planungsraum beläuft sich auf ein Fördervolumen von rund 43,6 Millionen Euro und umfasst 32 Gesamtmaßnahmen in der Förderpriorität „A“. Die Palette der Projekte reicht von der Erweiterung der Sportanlage am Albert-Einstein-Gymnasium in Kaarst bis zur Aufwertung des Marktplatzes in Straelen. Dazu gehören auch Vorhaben wie die gestalterische und funktionale Aufwertung des Stadttheater-Umfelds in Ratingen oder die Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf dem Friedensplatz im historischen Ortskern von Wachtendonk.

„Die Projekte des Städtebauförderungsprogramms tragen in hohem Maß dazu bei, die Beschäftigung im örtlichen Handwerk und im regionalen Baugewerbe zu sichern. Nicht zuletzt geht es aber auch darum, bei Bau­- und Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung unseres Stadtbilds Privatinitiative zu unterstützen“, betont Dirk Brügge, der Geschäftsführer der Regionalrats-CDU. „Mit den Zuschüssen fördern wir die soziale und kulturelle Infrastruktur und damit auch den Kampf gegen dauerhaft leerstehende Geschäfte und Wohnungen“, ergänzt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Manfred Läckes. Dabei möchte man nicht nur den rein baulichen Zustand der Stadtzentren und Ortsteile verbessern, „sondern vielmehr auch die Lebensqualität ihrer Bewohner wiederherstellen, erhalten oder steigern“.

   Die Maßnahmen der Priorität „A“ sollen vom Regionalrat zur Aufnahme in das noch vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zu verkündende Städtebauförderprogramm 2023 vorgeschlagen werden. Nach Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung durch Bund und Länder und die Mittelbereitstellung werden die Förderbescheide erteilt. Für das Städtebauförderprogramm 2024 müssen die Kommunen ihre Anträge bis zum 30. September einreichen.

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