An der Stadtgrenze von Neuss und Kaarst bietet sich eine gute Chance, ein interkommunales Gewerbegebiet zu. entwickeln. Diesen Schluss zieht die CDU-Fraktion im Regionalrat Düsseldorf nach der Diskussion über die zwölfte Änderung des Regionalplans im Bereich Morgensternsheide im Planungsausschuss. „Wir haben uns bei der Flächenentwicklung immer um den Blick über Stadtgrenzen hinweg bemüht und sehen uns einmal mehr darin bestätigt, dass auf diese Weise neue Jobs geschaffen werden können“, so Fraktionschef Hans Hugo Papen.
Das Fachgremium des Regionalrats unter Vorsitz von Manfred Läckes (CDU) hatte sich dafür ausgesprochen, die geänderten Plan-Unterlagen offenzulegen, die zuständigen Behörden und Stellen am Verfahren zu beteiligen sowie der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. „Anlass der Änderung sind Überlegungen der Stadt Neuss, eine Fläche westlich der A 57 an der Stadtgrenze zu Kaarst planungsrechtlich neu zu fassen und einer geordneten gewerblichen Entwicklung zuzuführen“, erklärt Dirk Brügge, der Geschäftsführer der Regionalrats-CDU. Ziel sei es, langfristig ein interkommunales Gewerbegebiet mit der Stadt Kaarst umzusetzen.
Die betroffene Fläche hat einen dreieckigen Zuschnitt, umfasst rund fünf Hektar und grenzt an einen sogenannten Allgemeinen Siedlungsbereich für Gewerbe. „Ein großer Teil des Geländes wird von einem Schrottplatz eingenommen, auf dem im Frühjahr 2021 ein Großbrand für größere Zerstörungen gesorgt hat. Das bietet uns nun die Chance, das Areal neu zu strukturieren und zukunftsfest zu machen“, betont Manfred Läckes. Im Regionalplan sind die Grundstücke derzeit als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ mit der Funktion „Regionaler Grünzug“ festgelegt. Insgesamt wird die vorgesehene Änderung als regionalplanerisch verträglich und sachgerecht eingeschätzt.
„Wir schaffen die Voraussetzung für eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Die Regionalplan-Änderung leistet zudem einen Beitrag zu einem bedarfsgerechten und flächensparenden Gewerbegebiet“, heißt es in der Union. Dies geschehe einerseits durch den Anschluss an ein bereits vorhandenes Gewerbegebiet und die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur. Und andererseits würden bereits versiegelte und vorbelastete Bereiche verwendet, um wertvolle Freiräume an anderer Stelle zu schützen. Darüber hinaus könne durch die Bodensanierung ein Beitrag zum Bodenschutz und zu einer Verbesserung der Bestandssituation geleistet werden. Von „einer klassischen Win-Win-Situation“ ist daher bei der CDU die Rede. Die endgültige Entscheidung fällt am 23. Juni im Regionalrat.
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