Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster besteht kein politischer Handlungsbedarf, was den Sand- und Kiesabbau am Niederrhein anbelangt. Diese Auffassung der Bezirksregierung findet die uneingeschränkte Unterstützung in der CDU-Fraktion im Regionalrat Düsseldorf. „Die Aussagen der Experten sind klar und deutlich: Änderungen in der Abgrabungsplanung, insbesondere Ergänzungen, sind nicht erforderlich. Auch eine Reduzierung der Flächen ist nicht sinnvoll, auch wenn sie möglich wäre“, so Fraktionschef Hans Hugo Papen. Zuvor hatte der Vorsitzende des Planungsausschusses, Manfred Läckes (CDU), um eine Einschätzung der Bezirksregierung gebeten.

   Das Oberverwaltungsgericht hatte den Normenkontrollanträgen der Kreise Viersen und Wesel sowie der Kommunen Kamp­-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und Alpen gegen die Verlängerung der Versorgungszeiträume für Lockergesteine im Landesentwicklungsplan stattgegeben. Der Rohstoffsicherung sei zu Unrecht Vorrang vor den Belangen von Umweltschutz, Städtebau sowie Land- und Forstwirtschaft gegeben worden, so die Begründung.

   Dies sei jedoch kein Grund für regionalplanerischen Aktionismus, so die CDU. „Nach Meinung der Bezirksregierung könnte die Rücknahme von Abgrabungsflächen sogar das Rohstoffkonzept unseres Regionalplans in Frage stellen“, so Dirk Brügge, der Geschäftsführer der Fraktion. Ein wesentliches Argument, wenn nicht sogar das Hauptargument für die Übernahme dieser Bereiche zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze aus dem Gebietsentwicklungsplan sei schließlich der Vertrauensschutz und die Planungssicherheit für alle Akteure gewesen. Und dies gelte für Landwirtschaft, Abgrabungsunternehmen und Kommunen gleichermaßen.

   „Selbstverständlich sind alle potenziellen Abgrabungsflächen hinsichtlich etwaiger entgegenstehender Gründe unter die Lupe genommen worden. Diese wurden jedoch nirgendwo festgestellt, so dass alle betreffenden Bereiche des Gebietsentwicklungsplans in den Regionalplan überführt worden sind“, betont Manfred Läckes. Einzige Ausnahme seien Flächen gewesen, in denen die Rohstoffe zum Zeitpunkt des Beschlusses bereits vollständig gewonnen waren und deren Rekultivierung vollständig abgeschlossen war. Da hinsichtlich der Verfügbarkeit der festgelegten Abgrabungsflächen keinerlei neue Erkenntnisse vorliegen, sieht die CDU wie die Regionalplanungsbehörde „keinen Anlass, die festgelegten Bereiche und damit auch das zugrundeliegende gesamträumliche Konzentrationszonen-Konzept in Frage zu stellen“.

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