Die CDU-Fraktion im Regionalrat Düsseldorf will den Strukturwandel im rheinischen Braunkohle-Revier beschleunigen und „den vorhandenen Chancen auf neue Jobs Tür und Tor öffnen“. Zu diesem Schluss kam ihr Vorsitzender Hans Hugo Papen nach der Sitzung, in der die fünfte Änderung des Regionalplans im Gebiet der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen auf den Weg gebracht wurde. Zentraler Anlass sind Pläne zur Neugestaltung der Flächen im und am Kraftwerk Frimmersdorf.

   „Diese Flächen sollen nach der Stilllegung des Kraftwerks im Oktober 2021 als Innovations- und Technologiezentrum genutzt und zum Teil erweitert werden. Dafür ist eine Änderung des Regionalplans notwendig, und das unterstützen wir sehr“, so Papen. „Wir benötigen für den Strukturwandel kurzfristig neue gewerblich und industriell zu nutzende Grundstücke, da die eigentlichen Kraftwerksflächen schließlich erst in einigen Jahren nach dem Rückbau der Anlagen zur Verfügung stehen werden“, begründet Dirk Brügge, der Geschäftsführer der Regionalrats-CDU, das Vorgehen.

   Neben dem beabsichtigten Konzept für den Standort Frimmersdorf umfasst die Regionalplan-Änderung zwei weitere Bereiche. Auch das alte Kraftwerk in Neurath wird im Zuge des Ausstiegs aus der Braunkohle­-Verstromung mittelfristig stillgelegt. Daher kann auch dort eine neue Nutzung erfolgen und zum Gelingen des Strukturwandels beitragen. Außerdem soll das Defizit an gewerblichen Flächen in der benachbarten Gemeinde Rommerskirchen angegangen werden und eine Erweiterung erfolgen. „Die Regionalplan-Änderung leistet einen wichtigen Beitrag zur bedarfsgerechten und flächensparenden Gewerbe-Entwicklung im Rahmen des Strukturwandels“, betonen Manfred Läckes und Michael Müller, die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU im Regionalrat. Erfordernisse der Raumordnung stünden dem Projekt nicht entgegen. Es sei auch vereinbar mit den Vorgaben des Landesentwicklungsplans.

   Der Regionalrat hat beschlossen, die zuständigen Behörden und andere Stellen am Verfahren zu beteiligen und der Öffentlichkeit die Gelegenheit zu geben, innerhalb einer Frist von mindestens zwei Monaten eine Stellungnahme abzugeben. Die Bezirksregierung behält sich aufgrund der nicht abschätzbaren Corona-Lage vor, die Unterlagen ausschließlich im Internet zu veröffentlichen, falls eine Auslegung beim Rhein-Kreis Neuss sowie bei der Bezirksregierung selbst nicht stattfinden kann.

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