Auf großes Wohlwollen ist im Regionalrat Düsseldorf der Plan des NRW-Verkehrsministeriums gestoßen, die Fördersätze im Programm für den kommunalen Straßenbau 2019 zu erhöhen. Das wurde jetzt in der Sitzung des Verkehrsausschusses deutlich. „Damit unterstützt das Land die Städte und Gemeinden in der so wichtigen Infrastrukturfrage mustergültig und hält im Gegensatz zur rot-grünen Vorgängerregierung seine Versprechen ein“, so Hans Hugo Papen, der Fraktionschef der CDU im Regionalrat.

Auf der vom Ausschuss gutgeheißenen Vorschlagsliste für den Regierungsbezirk stehen sieben neue Straßenbaumaßnahmen mit einem Fördervolumen von rund 7,2 Millionen Euro. „Für diese Projekte wird das Ministerium entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stellen, so dass vorbehaltlich der Bau- und Bewilligungsreife alle in diesem Jahr eingeplanten Maßnahmen einen Zuwendungsbescheid erhalten können. Das ist ein großer Erfolg für unsere Region“, betont Dirk Brügge, der Geschäftsführer der Union.

Konkret geht es um die Erneuerung der Kreisstraßen 1 und 20 im Kreis Viersen, des Balkhauser Wegs in Solingen und eines Teils der K 45 im Kreis Kleve. Außerdem geht es um den Ausbau der Buchenallee in Bedburg-Hau sowie zwei Projekte im Rhein-Kreis Neuss, die allein mit 2,6 beziehungsweise 2,3 Millionen Euro Gesamtkosten zu Buche schlagen: den Ausbau eines Rad- und Gehwegs an der Straße Holzkamp/Püllenweg in Korschenbroich sowie die K 9n zwischen zwei Kreisverkehren plus Neubau eines Radwegs in Meerbusch.

„Den zuwendungsfähigen Kosten wird ein einheitlicher Grundfördersatz in Höhe von 70 Prozent zugrunde gelegt, der bisher nur 60 Prozent betrug“, berichtet Manfred Läckes, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Regionalrats-CDU. Für Vorhaben in Gebieten mit einer vergleichsweise schwächeren Wirtschaftsstruktur wird weiter ein Zuschlag von fünf Prozent gewährt. Für das kommunale Kostendrittel an der Beseitigung und Sicherung von Bahnübergängen wird ein einheitlicher Fördersatz von 80 statt bisher 70 Prozent festgelegt.

Das Land gibt damit Geld vom Bund weiter. Bei der Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen haben Bund und Länder die Aufgaben- und Ausgabenverantwortung der Länder für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur bekräftigt. Die Entflechtungsmittel des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Kommunen enden am 31. Dezember 2019 und werden nicht fortgeführt. Im Zuge der Neuordnung erhalten die Länder dagegen ab 2020 mehr Mittel aus dem Umsatzsteueraufkommen des Bundes und werden somit in die Lage versetzt, Geld für Ausbau und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur bereitzustellen.

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