Die Kreise Kleve, Viersen und Neuss haben im Vorjahr das meiste Geld von der Bezirksregierung zur Verbesserung der Qualität ihrer Gewässer erhalten. Die bezuschussten Projekte reichten von der Weiterentwicklung der Schaephuysener Landwehr über den naturnahen Ausbau des Kranenbachs in Schwalmtal bis zum Grunderwerb an der Erft im Rhein-Kreis Neuss. Das geht aus dem aktuellen Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hervor, der jetzt dem Regionalrat präsentiert worden ist. In dessen Zuständigkeitsbereich hatte die Bezirksregierung 2016 insgesamt 2,5 Millionen Euro an Zuschüssen bereitgestellt. Die CDU-Fraktion begrüßt die Maßnahmen. „Saubere Gewässer sind ein Aushängeschild für unsere Region und für den Tourismus im Lande unverzichtbar“, so Fraktionschef Hans Hugo Papen. Nach Informationen des Umweltbundesamts hätten vielfältige Maßnahmen in den vergangenen Jahrzehnten zu einer Verbesserung der Wasserqualität geführt.
Die Regionalrats-CDU unterstützt diese Entwicklung und setzt bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie auf Kooperationen mit den zuständigen Verbänden. „Die Richtlinie muss unter Mitwirkung der Eigentümer und Nutzer sowie nach optimalen Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten verwirklicht werden. Teure Gutachten sind deshalb auf ein notwendiges Maß zu beschränken“, mahnen Manfred Läckes und Michael Müller, die stellvertretenden Vorsitzenden der Union. Die Augen vor den Problemen verschließen sie deshalb nicht.
Das Ziel, die Verbesserung der Gewässerökologie und der Wasserqualität, wurde im ersten Bewirtschaftungszyklus von 2010 bis 2015 im Regierungsbezirk Düsseldorf nur bei etwa zehn Prozent der sogenannten Oberflächenwasserkörper erreicht. Die Umsetzung scheiterte meist aber nicht an mangelnder Bereitschaft. „Im Regierungsbezirk Düsseldorf sind große Organisationen wie Wupper-, Niers- und Erftverband für die Umsetzung der Projekte verantwortlich, aber auch viele kleine, teils ehrenamtlich geführte Wasser- und Bodenverbände“, so die Fachleute. Und bei den „Kleinen“ fehlten oft die personellen Kapazitäten und das nötige Know-how.
„Weiterhin ist das größte Problem bei der Maßnahmenrealisierung die fehlende Flächenverfügbarkeit“, hieß es im Regionalrat. Bei einer Novellierung des Landeswassergesetzes wurde deshalb ein Vorkaufsrecht bei Grundstücken an Gewässern eingeführt. Die Notare bekommen künftig eine „Flächenkulisse“. Sollte in deren Rahmen ein Grundstück veräußert werden, ist es zunächst der Bezirksregierung anzubieten. Diese prüft dann, ob ein Maßnahmenträger das Land kaufen möchte oder ob sie es selbst erwirbt. Die Kulisse ist in Bearbeitung.