Der Naturschutz wird nicht dadurch gestärkt, in dem man neue bürokratische Hürden aufbaut, die Kompetenzen der lokalen politischen Gremien einschränkt und Genehmigungsverfahren verzögert. Diese Auffassung vertritt die CDU-Fraktion im Regionalrat Düsseldorf, wenn es um den von der rot-grünen Landesregierung vorgelegten Entwurf des „Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften“ geht. Vor der Anhörung von Sachverständigen im zuständigen Landtagsausschuss am 30. Mai machen die Christdemokraten Front gegen das Vorhaben. Bereits die ersten Arbeitsentwürfe zu dem neuen Gesetz hatten sich massiven Protesten der kommunalen Spitzenverbände, der (Land-) Wirtschaft und der Grundbesitzerverbände gegenübergesehen.
Am 30. Mai sind weitere Aktionen geplant. Das „Aktionsbündnis ländlicher Raum“ wirft Umweltminister Remmel von den Grünen vor, den Naturschutz zulasten von Land- und Forstwirtschaft ausdehnen zu wollen, was gerade Familienbetriebe erheblich einschränke. Hans Hugo Papen, der Fraktionschef der Regionalrats-CDU, kann das nachvollziehen: „Der jüngst vorgelegte Arbeitsentwurf trägt der bisher geäußerten Kritik zwar in Teilen Rechnung, er beinhaltet jedoch nach wie vor zahlreiche Verschlechterungen gegenüber dem geltenden Landschaftsgesetz, die nicht akzeptabel sind.“
Neue Regelungen und Verbote sowie das erstmals vorgesehene Vorkaufsrecht zugunsten von Naturschutzstiftungen für hochwertige Landwirtschaftsflächen würden „zu einer gravierenden Verknappung“ von Ackerböden führen, fürchten auch die stellvertretenden CDU-Vorsitzenden Manfred Läckes und Michael Müller. Darüber hinaus sollen die Mitwirkungsrechte der Naturschutzvereine erweitert werden. „Hierdurch wird nicht nur die Handlungsfähigkeit der Unteren Landschaftsbehörden erheblich eingeschränkt, es ist auch davon auszugehen, dass die neue Beteiligung die Bearbeitungszeiten deutlich verlängern wird und die Bürger auf ihre Entscheidungen unangemessen lange warten müssen. Denn die Verbände werden kaum in der Lage sein, die Vielzahl der Fälle, die die Untere Landschaftsbehörde jährlich zu bescheiden hat, in angemessener Frist zu bearbeiten“, so CDU-Fraktionsgeschäftsführer Dirk Brügge. Darüber hinaus sei zu befürchten, dass sich durch den größeren Verwaltungsaufwand die Gebühren erhöhten.
Fazit der Union: „Die Neuausrichtung der Politik zur Verbesserung des Schutzes wertvoller Lebensräume für Tiere und Pflanzen muss unter Beibehaltung der bewährten Entscheidungs- und Kooperationsstrukturen erfolgen und dabei auf unnötige zusätzliche Verwaltungsverfahren verzichten. Zuverlässiger Vertragsnaturschutz steht vor ordnungsrechtlichem Dirigismus. Nur dann wird das ambitionierte Ziel, den Artenverlust zu stoppen und die biologische Vielfalt zu erhöhen, gelingen."
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