Im Hinblick auf den künftigen Wohnraumbedarf geht auch der zweite Entwurf des Landesentwicklungsplans nicht auf den stark gestiegenen und weiter wachsenden Zuzug von Menschen aus Krisenländern in den Regierungsbezirk Düsseldorf ein. Diese Kritik übte jetzt der Planungsausschuss des Regionalrats in einer Sondersitzung. Mit den Stimmen von CDU, FDP und Freien Wählern wurde dort eine Stellungnahme verabschiedet, die dieses Manko offenlegt. „Auch wenn der aus dem Zuzug von Flüchtlingen und Asylbewerbern resultierende zusätzliche Wohnraumbedarf derzeit noch nicht konkret abschätzbar ist, so zeichnet sich doch bereits jetzt ab, dass in Nordrhein-Westfalen mittelfristig neue Wohneinheiten in einer sechsstelligen Größenordnung erforderlich sein werden. Diese Entwicklung muss berücksichtigt werden“, begründet CDU-Fraktionschef Hans Hugo Papen das Vorgehen.
Zum Erhalt der Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sei außerdem auch künftig ein bedarfsgerechtes und flexibles Angebot an Gewerbeflächen erforderlich. „Die wirtschaftliche Entwicklung wird sich in den einzelnen Teilräumen mit unterschiedlicher Dynamik vollziehen. Insbesondere im Rheinland ist mit einer weiteren positiven Tendenz zu rechnen“, so Papens Stellvertreter Manfred Läckes und Michael Müller. Dem müsse der Plan Rechnung tragen. „Zudem sind die Ziele und Grundsätze so zu formulieren, dass die Belange des Wirtschaft- und Beschäftigungsstandorts gleichberechtigt den Belangen des Klimaschutzes und der Reduzierung der Inanspruchnahme von Flächen gegenüberstehen. Nur so kann wirtschaftliches Wachstum und das Schaffen und Erhalten von Arbeitsplätzen gefördert werden“, ergänzt CDU-Fraktionsgeschäftsführer Dirk Brügge.
In der von den Christdemokraten formulierten Stellungnahme wird darüber hinaus gefordert, auch kleineren Orten neue Zukunftschancen für die Bevölkerung und die Betriebe zu eröffnen. Darüber hinaus setzen sich CDU, FDP und Freie Wähler dafür ein, im Landesentwicklungsplan die Möglichkeit des Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur zu formulieren und nicht nur deren reine Festschreibung auf dem heutigen Stand. Beim Thema „Vorranggebiete für Windenergie“ sieht der Ausschuss die konkrete Festlegung aus 3500 Hektar für den Planungsraum des Regionalrats als überaus kritisch an, da sie den kommunalen Spielraum deutlich einschränkt. „Es wird angeregt, auf konkrete Flächenfestlegungen zu verzichten“, heißt es in der Stellungnahme.