Die CDU im Regionalrat hat „vollstes Verständnis“ dafür, dass der Kreis Wesel den Regionalverband Ruhr (RVR) verlassen möchte. „Wir begrüßen diese Absicht und die sich daraus ergebende Rückkehr in unseren Planungsraum im Regierungsbezirk Düsseldorf“, so Fraktionschef Hans Hugo Papen. Auch Fraktionsgeschäftsführer Jürgen Steinmetz ermutigte den Kreis Wesel, „den Austritt zu realisieren“. Der Weseler Kreistag hatte den Landrat beauftragt, eine Vereinbarung über den Weggang aus dem RVR zu schließen. „Es kann nicht sein, dass wir durch eine Zwangsmitgliedschaft für alle Zeiten im RVR bleiben müssen“, so die Union, die den entsprechenden Antrag gestellt hatte und damit die klare Mehrheit bekam.

   Hintergrund der Debatte ist der Plan der rot-grünen Landesregierung, den Regionalverband der elf kreisfreien Städte im Ruhrgebiet und der vier sie umgebenden Kreise neu zu organisieren. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, die Mitglieder der Verbandsversammlung direkt wählen zu lassen. Außerdem soll das Recht der Mitgliedskörperschaften entfallen, aus dem RVR austreten zu können. Die Regionalratsfraktion der CDU pocht dagegen auf die Gleichbehandlung der Regionen in Nordrhein-Westfalen. „Wir haben großes Verständnis dafür, dass sich jeder für seine Region einsetzt, aber eine Sonderrolle des Ruhrgebiets zu Lasten anderer Räume ist schlicht und ergreifend nicht zu akzeptieren“, so Papen.

    Die sogenannte „Metropole Ruhr“ kann seit 2009 wieder selbst über ihre Regionalplanung entscheiden, wofür früher drei Bezirksregierungen zuständig waren. Der RVR dürfe aber „nicht zu einem Staat im Staate“ werden, wie Steinmetz ergänzt. Nach Auffassung der CDU wird dem Ruhrparlament gegenüber Regionalräten und Landschaftsversammlungen eine deutlich herausragende Stellung eingeräumt, was „systemwidrig und möglicherweise auch verfassungsrechtlich bedenklich“ sei.

    Prominente Rückendeckung für diese Auffassung bekam die Union jetzt von Michael Bertrams, bis 2013 Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts NRW. „Die gesetzliche Stärkung des RVR würde dem Ruhrgebiet einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschaffen“, ist der Experte überzeugt. Die Direktwahl ihrer Mitglieder würde die Verbandsversammlung darüber hinaus zu einer Vertretung der Bürger machen und damit die Städte und Kreise von einer Beteiligung an der Regionalplanung ausschließen. Dies wäre ein Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Planungshoheit der Kommunen. „Die Direktwahl führte außerdem dazu, dass es in NRW künftig Gemeinden zweierlei Rechts gäbe: Außerhalb des RVR-Gebiets würden weiterhin die mit Vertretern der Kommunen besetzten Regionalräte über die Regionalplanung entscheiden, im RVR-Verbandsgebiet hingegen die unmittelbar von den Bürgern gewählte Verbandsversammlung. Eine schwerlich zu rechtfertigende Ungleichbehandlung“, so Bertrams.

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